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2024-08-07 22:31:28

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Fassadenkratzer

Schwere Verbrechens-Vorwürfe gegen die Intendanten des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks

Aug 2024

Am 28. Juni 2024 haben Marianne Grimmenstein von der Bürgerinitiative „Gemeinwohl-Lobby“ und der ehem. Präsident des LKA Thüringen Uwe G. Kranz von der Gesellschaft „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) gemeinsam Strafanzeigen gegen alle Intendanten des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht. Sie werfen ihnen u.a. nach dem Völkerstrafgesetzbuch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nach § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund vor. – Eine erneute Probe für die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, ob sie sich wieder mit der Politik gemein macht oder die Dinge vom Gericht öffentlich untersuchen und entscheiden lässt.



Die Anzeigenerstatter weisen in einer Presseerklärung darauf hin, dass der öffentlich-rechtliche-Rundfunk (ÖRR) grundsätzlich gemeinnützig sei und als Vierte Säule der Demokratie fungieren solle. Im Auftrag der Bevölkerung übernehme er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den drei Staatsgewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Damit er diesen Standards genügen könne, sei durch den Rundfunkbeitrag seine Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Lobbygruppen garantiert.

Öffentlich-rechtliche Anstalten würden also von der Bevölkerung finanziert und kontrolliert. Sie gehörten somit der gesamten Gesellschaft. Daraus ergebe sich, dass der ÖRR verpflichtet sei, alle Tendenzen, die die Bevölkerung irgendwie schädigen, kritisch zu verfolgen und darüber die Bevölkerung sachlich und neutral aufzuklären.

In der Corona-Krise habe die Politik die Menschen entgegen der schon früh bekannt gewordenen Fakten ihrer Grundrechte beraubt und ohne jede fachliche Grundlage zur mRNA-Spritze getrieben.

„Der ÖRR hat die Impfkampagnen der Politik mit seinen Informationssendungen stets massiv unterstützt und dabei bewusst manipulativ auf die Zuseher/Zuhörer gewirkt.“
Der ÖRR habe alles bereitwillig mitgemacht und unterstützt:
– den von oben geschürten Hass auf Nichtgeimpfte und Maßnahmenkritiker,
– die Methoden, Kindern und Jugendlichen Angst einzujagen, ihnen den ganzen Tag Masken aufzuzwingen und sie am Kontakt mit Gleichaltrigen zu hindern,
– das Einsperren und Isolieren der Alten und Sterbenden
und viele weitere Grausamkeiten, die man sich bis 2020 in unserer Gesellschaft nur schwer habe vorstellen können.

„Kritische Stimmen wurden nicht zugelassen, aber verunglimpft, wie das veröffentlichte Manifest ( https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/mitarbeiter-fordern-neuen-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-in-manifest-li.2202040 ) der ÖRR-Mitarbeiter auch bestätigt, obwohl der ÖRR verpflichtet ist, sorgfältig zu recherchieren und stets sachlich und neutral zu berichten.
Alle Tatsachen, die irgendwie die Impfkampagne gestört hätten, wurden vom ÖRR verschwiegen. Das bedeutet, dass die Angebote des ÖRR nicht dazu beigetragen haben, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit zu stärken.

Es hätten viele Menschenleben gerettet werden können, wenn der ÖRR die Willkür der Politik aufgedeckt hätte.
Für dieses Desaster tragen grundsätzlich die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Verantwortung.
Eine ganze Generation ernsthaft zu schädigen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“

Es müsse nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden: Kein einziger Mensch in der EU dürfe getötet werden. Das sei in der Europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig festgelegt.

Eine rasche Entscheidung des Generalbundesanwalts sei notwendig. Die offiziellen Ermittlungen müssten schnellstens aufgenommen werden, damit die Verantwortlichen der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten dafür sorgen, dass die neutrale Aufarbeitung über die letzten Jahre unverzüglich beginnt und objektiv über die neuen WHO-Verträge, die unser Gesundheitswesen vollständig verändern werden, durch den ÖRR umfassend berichtet werde.

Kontakt: Marianne Grimmenstein kontakt@gemeinwohl-lobby.de
Zu den strafrechtlichen Vorwürfen

I.
Auf der Webseite der „Gemeinwohl-Lobby“ heißt es zu den Strafanzeigen:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe wesentlich im Rahmen der “Pandemie” dazu beigetragen, die Bevölkerung mit Unwahrheiten, mit “Zwang und Druck” bzgl. Impfen und weiteren nicht gerechtfertigten und nicht evidenzbasierten Maßnahmen zu informieren, die dann in Folge zu gravierenden Gesundheitsschäden, bis hin zum Tode führten.
https://gemeinwohl-lobby.de/category/aktionen/

In den Strafanzeigen heißt es, dass sich die namentlich aufgeführten Intendanten teils durch direkte Tatbegehung, teils in Form der Unterlassung gemäß § 13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) (Garantenstellung) bezüglich folgender Straftatbestände strafbar gemacht hätten:

§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Völkermord“,
§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 9 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“,
§ 8 Abs. 1 Nr. 8 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Kriegsverbrechen gegen Personen“ und wegen
Verletzung des Nürnberger Kodex
§ 81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund

Näheres in der Strafanzeige, die man ausdrucken und auch unter eigenem Namen an die Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe senden kann:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/06/OERR-Strafanzeige.pdf

Genauer dazu:
https://gemeinwohl-lobby.de/category/aktionen

Konkretisierend heißt es in den Strafanzeigen:

„In den folgenden Fällen machten sich die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schuldig:

1. Werbung für unsichere Impfstoffe
In zdf-heute hat der ÖRR am 29.11.2020 schon für die Impfung mit falschen Behauptungen geworben: „Je mehr Menschen geimpft, also immun sind, desto weniger können sich mit Corona anstecken, da jede Infektionskette schnell wieder abbricht…. Die Corona-Impfung wird uns aber wohl im Laufe der kommenden Monate schrittweise immer mehr Normalität zurückbringen.“
Obwohl die Liste der verheerenden Nebenwirkungen und die Vergleichsstatistik der WHO schon 2021 vorlagen, wurden die Beitragszahler durch den ÖRR darüber überhaupt nicht informiert. Auch über die erfassten Nebenwirkungen der EMA 2022 wurden die Beitragszahler bis heute nicht informiert. Trotz Impfnebenwirkungen und Todesfällen hat der ÖRR laufend für die Impfung geworben und Schäden verharmlost. …“

2. „Keine Analyse und Berichterstattung über die fast ungeschwärzten Sitzungsprotokolle des RKI vom 30. Mai 2024
Zu den veröffentlichten noch stark geschwärzten RKI-Protokollen sagte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 25. März 2024, dass das RKI unabhängig gearbeitet hat und es weiterhin tue: ´Es gab keine politischen Weisungen. Das Robert Koch-Institut ist nicht weisungsgebunden, in die wissenschaftlichen Bewertungen des Instituts mischt sich die Politik nicht ein, ich auch nicht.`

Das RKI ist jedoch eine weisungsgebundene nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums. Es stimmt nicht, dass das RKI seine Risiko-Bewertungen frei von politischen Vorgaben getroffen hat. Das RKI handelte bei der Risikoeinschätzung nachweislich nicht unabhängig. Die veröffentlichten Protokolle des RKI beweisen, dass das Institut laufend nach den Anweisungen der Politik arbeiten musste. Die Schwärzungen haben in Berlin für eine kurze Debatte über die Corona-Aufarbeitung gesorgt. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki verlangte vollständige Transparenz bei der Aufarbeitung und erhob schwere Vorwürfe: ´Es wird immer deutlicher, dass das Robert Koch-Institut für die Gesundheitspolitik von Jens Spahn und wohl auch Karl Lauterbach als wissenschaftliche Fassade gedient hat.`

Seitdem die Dokumente fast ungeschwärzt veröffentlicht sind, gibt es keine aufklärenden Beiträge vom ÖRR, um die Beitragszahler über die unwissenschaftlichen und willkürlichen Entscheidungen der Politik und ihre laufenden Anweisungen an das RKI aufzuklären, obwohl die Aufgabe des ÖRR wäre, die politischen Akteure zu kontrollieren. Der Deutschlandfunk hat am 30. Mai 2024 auf die historische Veröffentlichung mit einem kurzen Artikel unter dem Titel ´RKI veröffentlicht COVID-19- Krisenstabsprotokolle nahezu ungeschwärzt“ reagiert.`“

3. „Zulassung der psychischen Schädigung der Bevölkerung
Auch die Missachtung der Kinderrechte durch die Politik und die dadurch entstandenen Schädigungen einer ganzen Generation haben die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hingenommen.
An der öffentlichen Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) am 9. September 2020 bestätigte Prof. Dr. Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal. ZITAT: ´So sind NACHWEISLICH elementare Schutzfürsorge- und Beteiligungsrechte von ca. 13 MILLIONEN Kindern und Jugendlichen verletzt worden. Praktisch alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik seit März / April wurden somit VÖLKERRECHTSVERSTOSSEND und BUNDESGESETZWIDRIG ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen.`“

4. „Hinnahme der Zerstörung der menschlichen Fortpflanzungsfähigkeit
Die 46 bis jetzt ausgewerteten Pfizer-Berichte dokumentieren, dass dies ein massives Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein könnte. Pfizer wusste, dass die mRNA-Impfstoffe nicht wirkten. Sie wussten, dass sich die Inhaltsstoffe, einschließlich der Lipid-Nanopartikel, in den mRNA-Injektionen innerhalb weniger Tage im ganzen Körper verteilen und sich in Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcken anreichern. Pfizer und die FDA wussten, dass die Injektionen die Herzen von Minderjährigen schädigten.

Am schlimmsten ist, dass ein 360-Grad-Angriff auf die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit stattgefunden hat: mit Schäden an Spermienzahl, Hoden, Spermienmotilität; Schäden an Eierstöcken, Menstruationszyklen, Plazenten. Über 80 Prozent der Schwangerschaften in einem Abschnitt der Pfizer-Dokumente endeten mit einer spontanen Abtreibung oder Fehlgeburt. 72 Prozent der unerwünschten Ereignisse traten in einem Abschnitt der Dokumente bei Frauen auf, und dass 16 Prozent davon ´Fortpflanzungsstörungen` waren, wie Pfizer es selbst ausdrückte. Es wird ein Dutzend oder mehr Namen für die Ruinierung der Menstruationszyklen von Frauen und Mädchen im Teenageralter in den Dokumenten genannt.

Es ist auch dokumentiert, dass Pfizer die ´Exposition gegenüber dem mRNA-Impfstoff so definierte, dass sie Hautkontakt, Inhalation und sexuellen Kontakt umfasst, insbesondere zum Zeitpunkt der Empfängnis. Schon im Vorwort der Auswertungsstudie der Pfizer-Dokumente wird auf diese Tatsachen hingewiesen.

Der ÖRR schweigt zu der Analyse bis heute. Dafür konstatieren sie, dass Deutschland und auch andere Länder mit einem enormen Geburtenrückgang zu tun haben.` …
Die Bevölkerung über die Pfizer Dokumente nicht zu informieren, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem beispiellosen Ausmaß.
Dafür tragen die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Verantwortung.“

5. „Keine Berichterstattung über die Vergangenheit von WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus
Welche terroristische Vergangenheit Tedros Adhanom Ghebreyesus hat, wird auch durch den ÖRR wie alle Mainstream-Medien weltweit total verschwiegen. Bevor Tedros Adhanom Ghebreyesus 2017 für den Posten als WHO-Generaldirektor kandidierte, war er Gesundheitsminister, dann Außenminister seines Landes. Er trat bereits 1991 der kommunistischen Partei Tigrayan People’s Liberation Front (TPLF) in Äthiopien bei. Als Mitglied der Partei TPLF wurde er zuerst Gesundheitsminister und dann Außenminister des Landes.

Seit 1976 wird die TPLF als terroristische Organisation in der Global Terrorism Database geführt, weil sie vielfach an Entführungen und Geiselnahmen beteiligt war. Die TPLF hat in ihrer fast 30jährigen Regierungszeit schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Als hochrangiges Mitglied des Politbüros und langjähriger Minister der TPLF ist Tedros Adhanom Ghebreyesus für diese Verbrechen mitverantwortlich. In den offiziellen Jahresberichten der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch (HRW) von 2005 – 2016 wurden unvorstellbare Gräueltaten der äthiopischen Regierung unter Tedros Adhanom Ghebreyesus dokumentiert. …

Der ÖRR klärt die Bevölkerung weder über die Vergangenheit des WHO-Generaldirektors noch über die zahlreichen Risiken und Verstöße der neuen Verträge mit der WHO gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz auf, da Gain-of-funcion-Forschung nicht verboten und Zensur gefördert wird.
Damit unterstützen die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Souveränität verliert und die Gewährung der Grundrechte der Bevölkerung an eine demokratisch nicht legitimierte und nicht kontrollierte Organisation, wie die WHO ist, übertragen wird. Das ist nicht nur Hochverrat, sondern auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“

6. „Keine Veröffentlichung des Interviews des US-Untersuchungsausschusses mit Dr. Anthony Fauci
Am 31. Mai 2024 veröffentlichte der Vorsitzende des US-Untersuchungsausschusses zum Ausbruch des Coronavirus, Brad Wenstrup (R-Ohio), die Abschrift eines Interviews mit Dr. Anthony Fauci. Dr. Fauci war Direktor des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) und das Gesicht der öffentlichen Gesundheit der USA während der COVID-19-Pandemie. Seine 14-stündige, zweitägige Aussage hinter verschlossenen Türen im Januar 2024 war ein wichtiger Teil der Untersuchung des Unterausschusses über die Ursprünge von COVID-19 und das Versagen der Innenpolitik der Vereinigten Staaten während der Pandemie. Zusammen mit der Abschrift hat der Unterausschuss auch eine Zusammenfassung des zweitägigen Interviews veröffentlicht, in der die wichtigsten Ergebnisse des transkribierten Interviews von Dr. Fauci zusammengefasst sind. Darin wird auch bestätigt, dass es für die meisten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (z. B. Masken, Abriegelung) keine wissenschaftlichen Beweise gab. …

Auch über diese wichtige Veröffentlichung des Untersuchungsausschusses des US-Repräsentantenhauses wird die Bevölkerung durch den ÖRR nicht informiert. Das Interview mit Dr. Fauci, der führende Persönlichkeit der Pandemie in der USA war, bestätigt erneut, dass die Maßnahmen der vergangenen Jahre nur willkürlich und nicht evidenzbasiert waren.

Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beweisen erneut damit, dass sie alle lebenswichtigen Informationen zu Impfschäden, Nebenwirkungen, nicht evidenzbasierten Maßnahmen der Bevölkerung vorenthalten wollen.
Dieses Unterlassen der Informationspflicht ist nicht nur ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex, sondern auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sogar Völkermord.“

Fazit:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht nur durch den Medienstaatsvertrag und das Grundgesetz, sondern auch durch zahlreiche internationale Verträge verpflichtet, das Leben und die Gesundheit der Menschen in unserer Gesellschaft zu schützen.
Die genannten elf Intendanten sind durch die begangene einseitige Berichterstattung verantwortlich für das Versagen und die aktive Mitwirkung des ÖRR an Völkermord, Verbrechen der Menschlichkeit und Verletzung des Nürnberger Kodex.

Alle elf Personen haben dafür gesorgt, dass das medizinische Experiment an der deutschen Bevölkerung reibungslos durchgeführt werden kann. Die genannten elf Intendanten sind verantwortlich für die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Durch das Unterlassen der Informationen über die neuen Verträge mit der WHO begehen die genannten elf Personen sogar Hochverrat. Außerdem haben alle elf Personen den Nürnberger Kodex und die Allgemeinen Menschenrechte missachtet und sind mitverantwortlich für die Entstehung zahlreicher Schäden und Todesfälle. Sie haben durch ihre Berichterstattung bzw. fehlende Berichterstattung die deutsche Bevölkerung in solche Lebensverhältnisse geführt, die geeignet sind, die Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, da mit zahlreichen weiteren Todesfällen und Langzeitschäden zu rechnen ist. Das ist Völkermord und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

III.
Es muss hinzu gefügt werden, dass der ÖRR den Tatbestand des Hochverrates gegen den Bund nach § 81 Abs. 1 StGB nicht erst mit der Unterstützung der Übertragung wesentlicher Teile der Souveränität an die WHO, sondern schon längst vorher erfüllt hat. § 81 Abs.1 lautet:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Die verfassungsmäßige Ordnung wird in Art. 20 GG festgelegt:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen setzt voraus, dass das Volk über die wahren gesellschaftlichen Verhältnisse gründlich informiert und damit urteilsfähig, also wahlfähig ist. Dies wird aber durch einseitige, verzerrte und unwahre Berichterstattung des herrschenden ÖRRs, auch schon vor der Corona-Krise, systematisch verhindert.
Da geht in Wahrheit nicht mehr alle Kontrolle und Staatsgewalt vom Volke aus, sondern von einer politischen Parteienkaste, die mit Hilfe des ÖRRs das Bewusstsein der meisten Menschen so manipuliert, dass sie in durch Lügen erzeugten Illusionen leben und als Souverän der Demokratie de facto ausgeschaltet werden. Die Demokratie ist damit in ihrem Kern aufgehoben.

https://fassadenkratzer.de/2024/08/05/schwere-verbrechens-vorwurfe-gegen-die-intendanten-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks/
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