Matthias Krämer on Nostr: Unter Zweitstimme: "Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG bleiben die Zweitstimmen der ...
Unter Zweitstimme: "Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG bleiben die Zweitstimmen der Wähler für die Sitzverteilung unberücksichtigt, die mit ihrer Erststimme für einen erfolgreichen Bewerber gestimmt haben, der entweder nicht von einer Partei aufgestellt wurde, die auch mit einer Landesliste kandidiert, oder (dies gilt erst seit 2011) von einer Partei aufgestellt wurde, die an der Sperrklausel gescheitert ist."