https://freiburg.social/@balkonsolar/115712319235458434
Vielleicht solltest Du um die Ständerkosten die Miete mindern, wegen falsche Auflagen.
Am heutigen #1312Day erinnern wir gerne an das Urteil des Landgericht Hamburg vom 13.12.24: Az 311 S 44/24.
Der #Mieter hatte ohne vorherige Zustimmung der #Vermieter ein #Balkonkraftwerk an seinem #Balkon installiert. Die Vermieterin verlangte daraufhin die Entfernung.
Das LG sagte: Installation zulässig und rechtmäßig, da die Vermieterin nach der neuen Gesetzeslage zur Zustimmung verpflichtet gewesen wäre!
Und: Die Darlegungs- und ggf. Beweislast das ein #Steckersolargerät unzumtbar wäre, liegt beim #Vermieter!
Der Balkon sei auch als Fluchtweg nicht relevant, da auch ohne diesen ausreichend Fluchtwege vorhanden seien, wie etwa ein großes Fenster!
https://balkon.solar/news/2025/12/13/urteile-2/
#ACAB #acabday #1312
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