‚Im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahren in Dresden setzt das Gericht alle Mittel ein, um belastende Aussagen von einem Zeugen zu erzwingen: Bis zu sechs Monate Beugehaft. Bei einem Faschisten sieht das Gericht im gleichen Verfahren keine Notwendigkeit.
Wer nicht redet, wird gezwungen: Ein bereits verurteilter Antifaschist hat wegen Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld von 500 Euro und Beugehaft von sechs Monaten erhalten – das ist das Höchste an Beugehaft, was gesetzlich zulässig ist….‘
https://perspektive-online.net/2026/03/sechs-monate-beugehaft-fuer-aussageverweigerung-im-antifa-ost-verfahren/
Solidarität und Kraft an alle Betroffenen!
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