Diesen Antrag können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag stellen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält das Gutachten der Verfassungsschützer nicht für ausreichend, um ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten."
https://www.ndr.de/nachrichten/info/AfD-und-Verfassungsschutz-Das-Wichtigste-ueber-das-Gutachten,verfassungsschutz838.html