nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnyd968gmewwp6kyqpq394rwwyzt6ahg5cgl555uv5zt7mju3zdsf0hewp4q609ecw89aysnmdgq0 (nprofile…dgq0) Grundsätzlich muss jede Art der anerkannten medizinischen Versorgung an jedem Ort in Deutschland möglich sein. Eine Einschränkung aus nicht-rationalen Gründen darf nicht bestehen.
Sind also Schwangerschaftsabbrüche, aber auch andere Behandlungen und Hilfen, wie z.B. für Transpersonen, Sterbehilfe und andere aus religiösen-moralischer Ablehnung durch Krankenhausträger beeinträchtigt, dann muss dafür ein anderer Träger gefunden werden. Dessen Mehrkosten bei Doppelstrukturen oder kleinbetrieblich verursachter Unwirtschaftlichkeit müssen dem leistungsverweigernden Hauptträger auferlegt werden.