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2026-01-14 17:42:22 UTC
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U.Lancier on Nostr: nprofile1q…mdgq0 Grundsätzlich muss jede Art der anerkannten medizinischen ...

Grundsätzlich muss jede Art der anerkannten medizinischen Versorgung an jedem Ort in Deutschland möglich sein. Eine Einschränkung aus nicht-rationalen Gründen darf nicht bestehen.

Sind also Schwangerschaftsabbrüche, aber auch andere Behandlungen und Hilfen, wie z.B. für Transpersonen, Sterbehilfe und andere aus religiösen-moralischer Ablehnung durch Krankenhausträger beeinträchtigt, dann muss dafür ein anderer Träger gefunden werden. Dessen Mehrkosten bei Doppelstrukturen oder kleinbetrieblich verursachter Unwirtschaftlichkeit müssen dem leistungsverweigernden Hauptträger auferlegt werden.