Diese Statistik ist irreführend, wenn man diesen Zusatz aus dem Fließtext außer acht lässt: "Hierbei wurden nur Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1000 Euro lagen."
Steuerzahler mit niedrigen Werbungskosten wurden nicht berücksichtigt.