Es gab BVerfG-Entscheidungen dazu. Ein Punkt der immer angeführt wurde ist, dass Parteien eine eigene Verfassungsrolle durch den Verfassungsgeber bekommen haben. Zweitens ist tatsächlich ja jedem Abgeordneten frei gestellt die Fraktion zu verlassen (und bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden). Die Führerpartei BSW ist ja genau den Weg gegangen aus Gewissensgründen.
Drittens funktionieren Demokratien mit nur geringem Fraktionszwang (und dadurch auch geringerer Parteibindung) eher schlechter (siehe USA). Viertens ist einer Demokratie mit Verhältniswahlrecht ein derart freies Mandat eher abträglich, man wählt einen Kompromiss. Und wird als Wähler dann enttäuscht weil der Abgeordnete der Partei A entgegen seiner Partei abgestimmt hat(Gewissen funktioniert ja eher individuell, der Abgeordnete A ist aufgrund seiner Fundamentalchristlichen Überzeugung dafür die christliche Ehe nur für verschiedengeschlechtliche Paare zu ermöglichen (gab es regelmäßig in den USA von Mitgliedern der Demokraten))
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