20.000 CHF STRAFE ODER KNAST – DIE MASKEN SIND GEFALLEN! 🎭
🇨🇭 Hinter verschlossenen Türen wird in der Schweiz die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes vorbereitet. Sie macht den Weg frei für Zwangsmaßnahmen nach Art. 22 (EpG). Das bedeutet: Rufen sie die nächste ‚besondere Lage‘ aus, drohen jedem, der die angeordnete Impfung verweigert, 20.000 CHF Strafe. Doch das Schlimmste ist nicht das Geld – es ist die offene Machtdemonstration, die wir jetzt schwarz auf weiß haben!
❌ ES GEHT NICHT UM GESUNDHEIT – SIE SAGEN ES SELBST!
Regierungsrat Bruno Damann gab im SRF offen zu, dass er nicht damit rechnet, dass sich Kritiker wegen der Strafe impfen lassen. Sein Zitat:
„Nein, damit rechnen wir nicht. (...) Er kann sich entscheiden, wir werden ihn nicht zwingen, ob er Geld zahlt.“
Quelle: SRF 10vor10 Sendung vom 15.01.2026. (https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/10-vor-10-vom-15-01-2026?urn=urn:srf:video:9cd9b3b1-2285-4a72-9e72-2c7931fb4df8) (ca. Minute 13:25)
👉 Fazit: Es ist keine Gesundheitsmaßnahme, es ist eine reine Bestrafungssteuer für Ungehorsame!
💢 DER EHEMALIGE „IMPFCHEF“ GIBT ZU: ES IST EINE DROHUNG!
Christoph Berger (Ex-EKIF-Präsident) bestätigt in der NZZ:
„Die Drohung mit der Busse soll die letzten Ungeimpften zur Impfung bewegen.“
Quelle: NZZ-Artikel vom 17.01.2026 (https://www.nzz.ch/schweiz/20-000-franken-busse-fuer-impfverweigerer-warum-der-kanton-st-gallen-sechs-jahre-nach-covid-ueber-ein-obligatorium-streitet-ld.1920008)(ergänzend ABF Schweiz (https://t.me/abfschweiz/739))
Gleichzeitig räumt er ein, dass die Impfung keine sterile Immunität bot und das „Virus" nie so bedrohlich war wie dargestellt.
👉 Fazit: Sie wissen, dass die medizinische Grundlage fehlt, wollen aber den Zwang trotzdem!
📛 RECHTSBRUCH MIT ANSAGE - EIN FLÄCHENBRAND: BIS ZU 500.000 CHF STRAFE
Die juristische Analyse von Dr. iur. Heinz Raschein und RA Andrea Staubli bestätigt:
Das Bundes-Epidemiengesetz (EpG) kennt keine Strafbestimmungen für Impfverweigerung. St. Gallen erfindet hier eigenmächtig Strafen, die gegen das Legalitätsprinzip (Art. 1 StGB) verstoßen.
👉 Die Folge: Wer die 20.000 CHF nicht zahlen kann, muss in Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis). Das ist kein „Obligatorium“, das ist eine Zwangslage!
Doch! St. Gallen (20.000 CHF) ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Analyse von Dr. iur. Heinz Raschein und RA Andrea Staubli zeigt den kompletten Wahnsinn:
⚠️ Zürich: plant bis zu 50.000 CHF.
⚠️ Wallis: droht mit bis zu 3 Monaten Haft.
⚠️ Waadt & Tessin: Gesetze erlauben bis zu 200.000 CHF bzw. 500.000 CHF Strafe.
Das alles geschieht, obwohl das Bundesrecht (EpG) keine Strafen vorsieht. Die Kantone basteln sich hier illegal ein Zwangssystem!
Quelle 1: Rechtsbruch / Legalitätsprinzip (Hoch2 / ABF) (https://hoch2.tv/sendung/impfpflicht-geldstrafen-gefaengnis-was-sagt-das-recht)
Quelle 2: ABF Analyse PDF (https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Artikel_08_01_26.pdf)
📍 WISSENSCHAFTLICHER BANKROTT & UNMENSCHLICHKEIT
Der Leserbrief des Vereins WIR (von Tamara Martin) bringt es auf den Punkt: Das Impf-Obligatorium ist ein Verbrechen ohne wissenschaftliche Basis.
Die Logik ist unbestreitbar:
1️⃣ Kein Virus-Nachweis: Es wurde nie ein krankmachendes Virus nachgewiesen – es existieren nur unkontrollierte Labor-Surrogate und Computermodelle.
2️⃣ Keine Schutzwirkung: Man kann sich rein logisch nicht vor einem rein fiktiven Genom-Modell schützen, das nur im Computer existiert.
3️⃣ Grundrechtsverletzung: Der Zwang zu einem wirkungslosen, riskanten Eingriff unter Androhung von Existenzvernichtung ist ein direkter Angriff auf die Menschenwürde.
Fazit: Es gibt keine medizinische Indikation für diesen Zwang, nur "politisches Kalkül".
Quelle: Fehlende Wissenschaftlichkeit (Leserbrief Verein WIR) (https://www.vereinwir.ch/leserbrief-zum-drohenden-impfobligatorium/)
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