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2026-04-03 17:03:38 UTC

markusturm on Nostr: Das läuft unter abbau von Bürokratie: Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes sieht ...

Das läuft unter abbau von Bürokratie:

Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes sieht zwar vor, dass Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen sind – eine Ablehnung ist also nicht vorgesehen. Dennoch bleibt die Antragstellung verpflichtend.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen – egal ob für ein Auslandssemester, einen Job oder eine längere Reise. Diese Pflicht gilt nun dauerhaft und nicht mehr nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall, also bei einer konkreten militärischen Bedrohungslage. Die Änderung trat im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes weitgehend unbemerkt in Kraft.