why-not @Heike_T_ on Nostr: #Bügergeld, #Grundsicherung und #vorrangige Leistung: selbst die mickrige Erhöhung ...
#Bügergeld, #Grundsicherung und #vorrangige Leistung:
selbst die mickrige Erhöhung von 5 € Kindergeld kommt, bei Kindern, deren Eltern(-teil) Grundsicherung / Bürgergeld beziehen, nicht an. Das liegt daran, dass Kindergeld eine "vorrangige Leistung" ist und als solche vom Regelsatz abgezogenwird.
Es gibt weitere vorrangige Leistungen, z.B. Wohngeld, Rente, Krankengeld etc. So kommt es, dass Menschen im Bezug von Bürgergeld/ Grundsicherung niemals profitieren, wenn diese Zahlungen erhöht werden.
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