2019 wurde ein guineischer Geflüchteter in Berlin mithilfe eines Rammbocks aber ohne richterliche Anordnung aus seinem Zimmer geholt. Das Bundesverfassungsgericht stellte im November 2025 klar: Dringt die Polizei in das Zimmer ein, um eine Person abzuschieben, dann ist das eine Durchsuchung!
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