Mitglieder Einundzwanzig Oldenburg haben Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU eine Mail geschrieben, um auf die negativen Opportunitätskosten einer "Krypto-" bzw. Bitcoinbesteuerung aufmerksam zu machen.
#Bitcoin Plebs together strong.
Wir werden diese Inhalte auf dem kommenden Meetup am 8.5. diskutieren.
Ich erhole mich gerade von der Antwort mit dem Interview von markusturm (nprofile…5d67) mit Niko Jilch...
Das ist eine Antwort des SPD-Abgeordneten:
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Mai und Ihre darin zum Ausdruck gebrachten Bedenken zur geplanten Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen gerne.
Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Ziel der SPD ist es, Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Das heißt: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers bzw. der Anlegerin versteuert. Veräußerungsgewinne sind dabei nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste nur innerhalb dieser Frist verrechnet werden.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wird in Form einer Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Änderung hätte für Anlegerinnen und Anleger Vor- und Nachteile. Einkünfte werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem zumeist niedrigeren Abgeltungsteuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne sind unabhängig von Fristen steuerpflichtig – jedoch können auch Verluste unabhängig von der Spekulationsfrist verrechnet werden. Dies bedeutet, dass eine umfassende Verlustverrechnung möglich ist, was gerade für risikoreiche Investitionen ein entscheidender Vorteil sein kann. Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden.
Gerade da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, die diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserstellen. Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger, sondern ein gerechtes Umfeld für alle privaten Anlagen.
Eine gerechte Besteuerung würde gerade nicht die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen, denn vor allem besonders wohlhabende Investoren profitieren vom aktuellen Steuerrecht. Während Anleger mit kleinem und Durchschnittseinkommen auf weniger volatile Anlagen setzen, können besonders Vermögende die Risiken eingehen und profitieren dadurch in erheblichem Maße von der vollständigen Steuerbefreiung nach Ablauf der Spekulationsfrist.
Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen"
