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2025-12-03 19:07:17 UTC

BastaBerlin on Nostr: Nur Bullen mit richterlichen Beschluss, oder "zur Gefahrenabwehr" oder bei "Gefahr im ...

Nur Bullen mit richterlichen Beschluss, oder "zur Gefahrenabwehr" oder bei "Gefahr im Verzug" kommen in die Wohnung!

Aber KEINE Jobcenterleute!!!

Im GG steht Unverletzlichkeit der Wohnung!

Das ist KEINE Mitwirkungspflichtverletzung, selbst wenn die das an der Türe erzählen.