3. Was wirklich gilt
In Deutschland herrscht Freizügigkeit gemäß Artikel 11 des Grundgesetzes. Das bedeutet:
Jeder deutsche Staatsbürger darf das Bundesgebiet verlassen und wieder einreisen, wann er möchte.
Einschränkungen sind nur unter extremen Bedingungen (z. B. zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand des Staates) und durch ein förmliches Gesetz möglich.
Fazit: Du kannst beruhigt dein Auslandssemester, deinen Job oder deine Weltreise planen. Es gibt keine Pflicht, sich für private oder berufliche Reisen beim Karrierecenter der Bundeswehr eine Erlaubnis einzuholen.
