also ich rede von SEINEM Verhalten, ne?
AGG: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/betriebsklimaschutz/betriebsklimaschutz_node.html
und § 184i (1) spricht von "Berührungen in sexuell bestimmter Weise" und Hand an den Hintern zählt nach einschlägiger Rechtssprechung dazu.