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2025-04-04 20:16:59 UTC
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tluhh on Nostr: allein die Überschrift suggeriert, dass das Opfer ausweichpflichtig war u dies nicht ...

allein die Überschrift suggeriert, dass das Opfer ausweichpflichtig war u dies nicht gemacht hat.

Nach Rechtslage war aber das Befahren der rechten Hälfte der Fahrbahn durch den Radverkehr ordnungsgemäß u der Autofahrende hat dort bei Gegenverkehr nichts zu suchen.

Zwei Radfahrende auf einmal nicht wahrzunehmen ist ein klares Zeichen von Fahruntüchtigkeit oder grober Fahrlässigkeit bei bewusster Blindfahrt.