Das US-amerikanische Justizministerium hat letzte Woche das französische Rechtshilfebegehren abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass die französischen Ermittlungen im Widerspruch zum First Amendment der US-Verfassung stehe (dem Verfassungszusatz, welcher das Recht auf «Free Speech» festlegt). Der Entscheid hat zwar keine direkten Auswirkungen auf die Ermittlungen in Frankreich, verhindert aber das Vorladen von US-Bürgern oder das Einfordern von Geschäftsunterlagen.
https://reclaimthenet.org/doj-blocks-frances-x-probe-citing-first-amendment