Unsere Antwort: Relevant sind in erster Linie Äußerungen von Funktionsträger*innen und Verbänden der AfD. Das können Bundesvorsitzende, Parlamentarier*innen, aber auch Posts von Kreisverbänden sein.
Äußerungen einzelner Mitglieder berücksichtigen wir nur im Ausnahmefall, etwa wenn sie besonders problematisch sind und ohne Widerspruch auf prominenter Bühne erfolgt sind.