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2025-11-07 09:47:40 UTC
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Im Rechtsstreit behauptet der #Vermieter unter anderem, die Fassade unterliege dem Architektenurheberrecht, das sie aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens (so sagen das die Juristen) heraussticht: “sehr überlegten und anspruchsvollen
Fassadenplanunghinnehmbar im Sinne einer stadtbildprägenden
Aufwertung (…) ist eine Anbringung von PV-Elementen vor der
Fassade nicht hinnehmbar, da die „neue Ebene“, bestehend aus PV-Modulen und -farben, die Idee der Fassade konterkarieren und in die Banalität ziehen würde.”